Kurtaxe in Südtirol

Am 1. Januar 2014 wurde die Kurtaxe in Südtirol eingeführt. Die Einkünfte fließen wieder in den Fremdenverkehr und dienen der Finanzierung von Infrastrukturen sowie der Veranstaltung von Events und Sportereignissen.

Jeder Übernachtungsgast muss die Kurtaxe entrichten, die pro Nacht und pro Person berechnet wird. Kinder unter 14 Jahren sind von der Kurtaxe befreit.

Die Tarife gestalten sich wie folgt:

  • 1,30 € wird erhoben bei Übernachtungsgästen in 4-Sterne-, 4-Sterne Superior- oder 5-Sterne-Häusern;
  • 1,00€ wird erhoben bei Übernachtungsgästen in 3-Sterne- oder 3-Sterne Superior-Häusern;
  • 0,70€ wird erhoben bei Übernachtungsgästen in 2-Sterne-Häusern, in mit Blumen und Sonnen klassifizierten Unterkünften oder auf Campingplätzen.
Service und Multimedia:
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